Verleihung des Ehrenamtspreises der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern
Zum vierten Mal wurde am 18. Nov. 2025 durch die Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Goldenen Saal des Justizministeriums in Schwerin der Ehrenamtspreis der Justiz vergeben.
„Der Ehrenamtspreis der Justiz 2025 zeigt, wir haben wahre menschliche Schätze im Ehrenamt der Justiz. Dafür gebührt Ihnen allen großer Dank“, so begann die Rede der Ministerin. Im weiteren Verlauf ihrer Ansprache bekräftigte sie, dass allein der Begriff ‚Ehrenamt‘ ausdrückt, dass es eine Ehre und unverzichtbare Kraft ist, die unschätzbaren Wert für die Gesellschaft hat.
Für ihr Engagement wurden sieben Frauen und Männer sowie ein Verein, die sich an den Gerichten, im Justizvollzug sowie in der Streitschlichtung und Betreuung verdient gemacht haben, geehrt.
Zu den sieben ausgezeichneten Ehrenamtlern gehörte auch die Schiedsfrau Marianne Steinhäuser, die dienstälteste Schiedsperson in MV.
Die Vorsitzende der BDS LVgg. Bärbel Schade hielt für sie die Laudation:
Ein Jahr nach der Verabschiedung des SchStG MV und der Verwaltungsvorschriften wurde 1991 die Schiedsstelle in Plauerhagen, heute zum Amt Plau am See gehörend, gebildet und Frau Steinhäuser zur Schiedsfrau ernannt. In dieser Zeit gab es erst wenige Schiedsstellen und diese Form der außergerichtlichen Streitschlichtung war in der Bevölkerung kaum bekannt.
1991 bis heute 2025 - das sind 34 Jahre engagierter Einsatz für ein friedliches Miteinander und auch zur Entlastung der Gerichte.
Beruflich hatte Frau Steinhäuser immer mit Menschen zu tun; sie ist in Ihrem Wohnort bekannt. Das hilft ihr bei dieser Tätigkeit. Und auch die besuchten Weiterbildungen vom BDS. Durch ihr gutes Einfühlungsvermögen und ihre lebenspraktische Art gelingt es ihr in den meisten Fällen die Streitenden zu einer Einigung zu bewegen. Das sind überwiegend Streitigkeiten zwischen Nachbarn, beispielsweise über hinüberragende Zweige von Hecken und Bäumen, unerlaubtes Betreten des anderen Grundstückes, Hundegebell oder bei Beleidigungen.
Sichtlich gerührt nahm Frau Steinhäuser den Ehrenamtspreis entgegen.
Frau Schade gratulierte ihr zu der Auszeichnung und wünschte ihr weiterhin viele Erfolg und Freude bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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PZU - Änderung Porto und Zustellungsvordruck
- Ab 01.07.2025 wird das Porto vom 3,45 € auf 5,62 €
- Ab dem 01.08.2025 ändert sich die Zustellungsvordruckverordnung (ZustVV).
Danach gibt es ab diesem Datum neue Formulare der PZU und auch neue innere Umschläge. Diese enthalten ein neues Ankreuzfeld im Bereich "Bei der Zustellung zu beachtende Vermerke" : "1.10 Nur an den Zustellungsadressaten selbst und ohne Nachsendung an Vertretungsberechtigte gemäß Nachsendeauftrag".
Außerdem wurden in der Urkunde einige Begriffe geändert (z. B. "Zustellungsadressat" statt bisher "Adressat"). Der äußere Umschlag ist nicht von den Änderungen betroffen.
Es gilt aber eine Übergangsfrist von 1 Jahr, in der auch die alten Urkunden und inneren Umschläge noch verwendet werden können. Alte Materialien sind somit bis zum 31.07.2026 gültig.
Weitere Erläuterungen finden sich hier:
https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/faq_postzustellungsauftrag.html#zustvv
https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/pza-juli-2025.html
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30jähriges Jubiläum der BDS Landesvereinigung in MV
Aus diesem Anlass hatte der Landesvorstand Vertreter aus Politik und Justiz und engagierte Schiedsfrauen und Schiedsmänner aus den Bezirksvereinigungen am 17. Mai 2025 in das Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Schwerin eingeladen.
Die Veranstaltung wurde musikalisch begleitet von der Künstlerin Nora Gauger aus Tessin.
In einem Video-Grußwort bekräftigte die Justizministerin Jacqueline Bernhardt ihre Wertschätzung der Arbeit der Schiedsleute und sicherte weiterhin ihre Unterstützung zu.
Der stellv. Vorsitzende des Rechtsausschusses im Landtag Prof. Dr. Robert Northoff hob den Aspekt der Entlastung der Gerichte durch die Arbeit der Schiedsfrauen und Schiedsmänner hervor.
Die Landesvorsitzende Bärbel Schade ließ die Anfänge nach 1990 in Mecklenburg-Vorpommern Revue passieren und berichtete über den enormen Weiterbildungs- und Unterstützungsbedarf der Schiedsleute und über die gute Zusammenarbeit mit den Justizbehörden und Kommunalverwaltungen.
An die Entwicklung des Schiedsamtswesens seit 1827 erinnerte die Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr. Heute sind in 76 Bezirksvereinigungen ca. 6000 Schiedspersonen in 12 Bundesländern tätig. Sie hob die Verschwiegenheit, die Geduld und das Einfühlungsvermögen der Ehrenamtler hervor.
Drei Schiedsleute der 1. Stunde, die heute noch tätig sind, wurden geehrt. Die Schiedsfrau Marianne Steinhäuser vom Amt Plau am See berichtete über ihre Anfangszeit 1991 und über die besonderen Konflikte im ländlichen Bereich. Sie sieht ihr Ehrenamt als Berufung.
Auch Herr Winfried Bähn ist seit über 32 Jahren Schiedsmann in der Gemeinde Graal-Müritz. Durch sein gutes Einfühlungsvermögen, seine ruhige Art und Lebenspraxis gelingt es ihm in den meisten Fällen den Streitfall zu schlichten.
Frau Karin Plötz schlichtet seit über 26 Jahren sehr erfolgreich im Amt Seelandschaft Waren. Seit 1996 ist sie durchgängig Schatzmeisterin der BDS Bezirksvereinigung Neubrandenburg und auch seit letztem Jahr stellv. Kassenprüferin der Bundesvereinigung.
Nach dem offiziellen Ende der Festveranstaltungen nutzten die Anwesenden die Gelegenheit zu persönlichen Gesprächen.
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- Landesvertreterversammlung
Am 17. Mai 2025 fand im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin die Landesvertreterversammlung statt, an der neben den Mitgliedern des Landesausschusses auch Gäste aus den BzVggn. geladen waren. Die Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr war gern der Einladung gefolgt.
Es wurde Rechenschaft über die vierjährige Tätigkeit des Landesvorstandes abgelegt. Schwerpunkte waren u.a. die Zusammenarbeit mit den Justiz- und Polizeibehörden, der Besuch beim Rechtsausschuss des Landtages und die Verwendung der finanziellen Mittel in diesem Zeitraum. Die Vorsitzenden der BzVggn. berichteten über die Arbeit des Vorstandes. Einstimmig wurde der neue Landesvorstand gewählt. Die Landesvorsitzende Bärbel Schade und der Schatzmeister Harald Gerdes hatten sich erneut zur Verfügung gestellt. Neuer stellv. Vorsitzender wurde Stephan Müller und neuer Geschäftsführer Silvio Volkhardt.
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Jacqueline Bernhardt (Justizministerin MV)
- Verleihung des Ehrenamtspreises der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2024
Am 12. Nov. 2024 wurde durch die Justizministerin Jacqueline Bernhardt im Goldenen Saal des Justizministeriums in Schwerin zum dritten Mal der Ehrenamtspreis der Justiz vergeben. „Ein Ehrenamt in dieser Zeit kann gar nicht oft genug gewürdigt werden. Der Einsatz für die Gesellschaft ist ein Zeichen höchster Menschlichkeit.“ – so begann die Rede der Ministerin.
Zu den sieben Ausgezeichneten aus dem Bereich der Justiz gehörten auch zwei Schiedspersonen.
In ihrer hier auszugsweise wiedergegebenen Laudation würdigte die Vorsitzende der BDS Landesvereinigung MV Bärbel Schade die beiden Ausgezeichneten.
Jutta Leu,
schlichtet seit über 27 Jahren erfolgreich in der Gemeinde Sanitz.
Durch ihr gutes Einfühlungsvermögen und ihre lebenspraktische Art gelingt es ihr in den meisten Fällen die Streitenden zu einer Einigung zu bewegen.
Das sind überwiegend Streitigkeiten zwischen Nachbarn, beispielsweise über hinüberragende Zweige von Hecken und Bäumen, Betreten des Nachbargrundstückes ohne Erlaubnis, Hundegebell oder bei Beleidigungen.
Darüber hinaus arbeitet sie seit über 16 Jahren sehr engagiert in der BDS BzVgg. Rostock mit und führt die Vereinskasse vorbildlich.
und
Rainer Plötz
ist seit 1999 Schiedsmann im Amt Stavenhagen. Neben seiner sehr erfolgreichen Tätigkeit als Schlichter engagierte er sich seit 2000 als Vorsitzender in der BDS-Bezirksvereinigung Neubrandenburg und als stellv. Landesvorsitzender.
Er arbeitet sehr engagiert im BDS, unterstützt die Schiedsleute in ihrer Tätigkeit und leitet vor allem neue Schiedsleute an.
Über 4 Legislaturperioden war er Schöffe am Landgericht bzw. Amtsgericht Neubrandenburg.
Frau Schade gratulierte den beiden zu der Auszeichnung und wünschte Ihnen
weiterhin viele Erfolg und Freude bei ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit.
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- Rundschreiben der Rechtsanwaltskammer an alle Anwälte im Dez. 2024
Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
in M-V gibt es über 120 Schiedsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten vor allem zwischen Nachbarn.
Grundlage unserer Tätigkeit ist das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V. Auf unserer Internetseite www.bds-mecklenburg-vorpommern.de finden Sie weitere Informationen.
Neben den freiwilligen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist bei einigen Konflikten ein Verfahren vor der Schiedsstelle vorgeschrieben, bevor Klage vor Gericht erhoben werden kann. So sind im § 34a des SchSt-G aufgeführt: Streitigkeiten nach § 906, 910, 911, 923 BGB sowie Verletzung der persönlichen Ehre und bei strafrechtlichen Streitigkeiten lt. § 380 Abs. I StPO.
Immer häufiger nehmen an den Verhandlungen auch Rechtsanwälte teil. Es kommt vor, dass sie nicht immer ausreichend über das Schlichtungswesen informiert sind. Im Unterschied zu ihrer Stellung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit treten sie in den Schlichtungsverhandlungen zur Unterstützung ihrer Mandanten als juristischer Beistand auf. Außerhalb der Verhandlung, z.B. bei der Antragstellung, können sie aber tätig werden.
Wir schätzen ihre Teilnahme an den Verhandlungen als sehr hilfreich für das Verfahren ein und sind an einer guten Zusammenarbeit interessiert.
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - BDS - ist die anerkannte Interessenorganisation der Schiedsleute, die diese in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt und die mit den Kommunalverwaltungen und Justizbehörden zusammenarbeitet.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen Anlage
Bärbel Schade Flyer „Reden. Schlichten. Verwöhnen“
Vorsitzende
der BDS Landesvereinigung MV
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- Änderung zur Vertretung natürlicher Personen in der Schlichtungsverhandlung
In den Verwaltungsvorschriften hat es zum 1.1.2023 im § 28 folgende Änderung gegeben:
28.1 Minderjährige und Personen, für die ein rechtlicher Betreuer bestellt ist (§ 1814 BGB), werden durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Hat eine Partei eine andere Person mit der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt (§ 1901c BGB, Hinweis: voraussichtlich neuer Regelungsort ab dem 1. Januar 2023 § 1820 BGB, vergleiche BGBl. I 2021 S. 882), ist eine Vertretung in der Schlichtungsverhandlung durch den Vollmachtnehmer zulässig, wenn die Vorsorgevollmacht im Original (siehe auch Nummer 23.1) vorgelegt wird.
§ 1814 BGB gilt ab 01.01.2023, vorher stand hier § 1896 BGB.
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Für Schiedspersonen
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