Zum Hauptinhalt springen

Antrittsbesuch des BDS beim Justizministerin Mecklenburg-Vorpommern
am 8. Juni 2022

Der BDS hatte am 8. Juni 2022 Gelegenheit, sich bei der neuen Justizministerin Jaqueline Bernhardt in Schwerin vorzustellen. Vom BDS nahmen teil: Bundesvorsitzende Monika Ganteföhr, Verantwortlicher für die Gesetzgebung Dr. Rammert, Landesvorsitzende Bärbel Schade und der stellv. Vorsitzende Rainer Plötz. Der Ministerin zur Seite standen der persönliche Referent Sandro Smolka, die Verantwortliche für die Schiedsstellen Inga Melinkat und der Pressesprecher Tilo Stolpe.

Als ein vordringliches Thema wurde die Öffentlichkeitsarbeit angesprochen. Die Besetzung der Schiedsstellen ist oftmals ein Problem. Die Ministerin regte an, Zeitungen, Amtsblätter u.a. Publikation verstärkt für die Werbung für dieses Ehrenamt zu nutzen.

Der Pressesprecher schlug vor, noch in diesem Sommer ein Telefonforum für die Bürger durchzuführen. Der Termin könnte in kostenlosen Zeitungen, z.B. DER BLITZ u.a. bekanntgemacht werden. Für die Beantwortung der Fragen der Bürger würden die Ministerin und Vertreter des BDS Landesvorstandes bereitstehen.

Das Schiedsamt kann auch am Tag der offenen Tür im Justizministerium am 22. Oktober 2022 mit einem Stand des BDS bekanntgemacht werden.

Die Nachbarrechtsbroschüre „Wie sich Streit vermeiden lässt“ wurde überarbeitet; demnächst wird der Flyer „Reden.Schlichten.Versöhnen“ neu erscheinen.

Vor einem Jahr traten das überarbeitete SchStG MV und die Verwaltungsvorschriften in Kraft. Viele Vorschläge des BDS fanden dabei Berücksichtigung. Dr. Rammert erläuterte, dass bei der Einführung des EGZPO § 15 a (SchStG MV § 34a) der Betrag von 750 € nicht übernommen wurde. In den Ländern, wo dies probeweise eingeführt wurde, gab es nur wenige Inanspruchnahmen. Er könnte sich vorstellen, dass hier ein höherer Betrag wirksamer wäre. In die obligatorischen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten könnte bei der sachlichen Zuständigkeit der § 903 BGB mit aufgenommen werden.

 

Frau Ganteföhr berichtete, dass im Entwurf der VV in NRW die Antragsaufnahme per E-Mail und die Durchführung von Verhandlungen per Videokonferenz als Ausnahme, wenn die Schiedsperson und die Parteien zustimmen, vorgeschlagen wird.

Die Teilnehmer sehen dies als Anregung für die Zukunft.

Des Weiteren wurde diskutiert, dass die Kommunen stärker darauf hingewiesen werden müssen, dass vor der Wahl neuer Schiedspersonen die Interessenorganisation angehört werden soll. In der Praxis wird dies noch nicht von allen Verwaltungen wahrgenommen.

Coronabedingt fielen in den letzten beiden Jahren die Dienstberatungen an den Amtsgerichten aus. Dies muss nun wieder anlaufen und auch die Kontrolle der Protokoll- und Kassenbücher erfolgen. Auch die Ehrungen der Schiedspersonen wurde im SchStG verändert und muss nun umgesetzt werden.

Die Landesvorsitzende äußerte sich, dass sie beim Kontakt mit dem Justizministerium immer auf offene Ohren trifft.

Im letzten Jahr gab es einen leichten Rückgang der Anträge. Die Schiedsstellen werden in ländlichen Gebieten oftmals stärker in Anspruch genommen als z.B. in Rostock.

 

Der Landesvorstand plant eine erweiterte Landesausschusssitzung, an der neben dem Landesvorstand alle Vorstände der BzVggn. teilnehmen sollen. Hierzu laden Sie die Ministerin ein. Diese nahm die Einladung erfreut an, sie müsste wegen der Planung den Termin 2 – 3 Monate vorher erfahren.

Einige Bundesseminare werden auch immer in Schwerin durchgeführt, in diesem Jahr noch zwei Seminare. Die Ministerin könnte auf dieser Veranstaltung das Gespräch mit den Schiedspersonen suchen. Inzwischen kam vom Justizministerium die Zusage für den 3. September 2022.

Die Gespräche fanden in einer angenehmen, konstruktiven Atmosphäre statt. Die Justizministerin zeigt sich an der Arbeit der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sehr interessiert.