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Sehr geehrte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,

in M-V gibt es über 120 Schiedsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten vor allem zwischen Nachbarn.

Grundlage unserer Tätigkeit ist das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz M-V. Auf unserer Internetseite www.bds-mecklenburg-vorpommern.de finden Sie weitere Informationen.

Neben den freiwilligen zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ist bei einigen Konflikten ein Verfahren vor der Schiedsstelle vorgeschrieben, bevor Klage vor Gericht erhoben werden kann. So sind im § 34a des SchSt-G aufgeführt: Streitigkeiten nach § 906, 910, 911, 923 BGB sowie Verletzung der persönlichen Ehre und bei strafrechtlichen Streitigkeiten lt. § 380 Abs. I StPO.

Immer häufiger nehmen an den Verhandlungen auch Rechtsanwälte teil. Es kommt vor, dass sie nicht immer ausreichend über das Schlichtungswesen informiert sind. Im Unterschied zu ihrer Stellung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit treten sie in den Schlichtungsverhandlungen zur Unterstützung ihrer Mandanten als juristischer Beistand auf. Außerhalb der Verhandlung, z.B. bei der Antragstellung, können sie aber tätig werden.

Wir schätzen ihre Teilnahme an den Verhandlungen als sehr hilfreich für das Verfahren ein und sind an einer guten Zusammenarbeit interessiert.

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - BDS - ist die anerkannte Interessenorganisation der Schiedsleute, die diese in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit unterstützt und die mit den Kommunalverwaltungen und Justizbehörden zusammenarbeitet.

Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen                                      Anlage 
Bärbel Schade                                                     Flyer „Reden. Schlichten. Verwöhnen“
Vorsitzende
der BDS Landesvereinigung MV